Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn. Behörden und Organisationen mit Sicherheitshaufgaben (BOS), zu denen u.a. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst zählen, dürfen bei bestimmten Voraussetzungen Wegerechte nach §38 StVO in Anspruch nehmen.
Die Einsatzkräfte erleben dabei häufig, dass sich Autofahrer bei einer Konfrontation mit einem Fahrzeug, das Wegerechte in Anspruch nimmt, falsch verhalten.
Die Polizeidirektion Hannover, die Feuerwehr Hannover und die Landesverkehrswacht Niedersachsen haben in Zusammenarbeit mit dem ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. einen Leitfaden für Verkehrsteilnehmer entwickelt, der übersichtlich die Verkehrssituationen und die entsprechende optimale Verhaltensweise der Verkehrsteilnehmer darstellt und über den §38 StVO informiert.
[Blaulicht und Martinshorn - was tun? (PDF - 314 kB)] |
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Autor: Sebastian Weber
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