Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 13 legt fest, wie eine Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz zu arbeiten hat. Die technische Hilfeleistung umfasst Massnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen.
Anhand der Übung sollten alle auf den beiden Fahrzeugen befindlichen Geräte für den technischen Hilfeleistungseinsatz besprochen und eingestzt werden. Die Gruppe des LHF 16/25 beschäftigte sich mit der technischen Hilfeleistung bei einem PKW-Unfall. Die Gruppe des LF 8/6 befasste sich mit der Einsatzstellensicherung und der Ausleuchtung von Einsatzstellen. Desweiteren wurden Geräte und Beladung für einen Öleinsatz aufgebaut und erläutert. Das Kaminkehrgerät wurde ebenso besprochen.
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Autor: Sebastian Weber
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